Nachbetreuung
§ 41a SGB VIII
Die Nachbetreuung nach § 41a SGB VIII schließt an eine beendete Hilfe an. Sie sichert die bisher erreichten Ergebnisse und unterstützt junge Menschen dabei, ihre Lebenssituation längerfristig zu stabilisieren. Die Miro Sozialdienste GmbH erbringt die Nachbetreuung ambulant in Leverkusen, Köln und im Rheinisch-Bergischen Kreis.
Inhalte der Nachbetreuung
- Sicherung der Ergebnisse aus der vorangegangenen Hilfe
- Unterstützung bei Wohnen, Ausbildung, Arbeit und Behördenkontakten
- Ansprechbarkeit im Rahmen der vereinbarten Betreuungszeiten
- Vermittlung an weiterführende Angebote, wenn zusätzlicher Bedarf entsteht
Der Umfang nimmt im Verlauf in der Regel ab. Ziel ist die eigenständige Bewältigung des Alltags.
Für wen die Nachbetreuung gedacht ist
Die Nachbetreuung richtet sich an junge Menschen, deren Hilfe beendet ist und die weiterhin punktuelle Begleitung benötigen. Häufig geht es um die Zeit unmittelbar nach dem Ende einer Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII.
Ablauf und Zusammenarbeit
Die Nachbetreuung wird über das zuständige Jugendamt eingeleitet und in der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII vereinbart. Wir dokumentieren den Verlauf und stimmen uns mit dem jungen Menschen und dem Jugendamt darüber ab, wann die Begleitung enden kann.
Häufige Fragen
Für wen ist die Nachbetreuung nach § 41a SGB VIII gedacht?
Die Nachbetreuung richtet sich an junge Volljährige nach dem Ende einer Hilfe nach § 41 SGB VIII. Sie bietet Unterstützung, wenn im selbstständigen Alltag noch Fragen oder Schwierigkeiten auftreten. Dabei geht es darum, das bereits Erreichte zu sichern und den Übergang ohne die bisherige intensive Hilfe zu erleichtern.
Wie wird die Nachbetreuung vereinbart?
Sprechen Sie die Nachbetreuung möglichst vor dem Ende Ihrer bisherigen Hilfe im Hilfeplangespräch an. Zeitraum und Umfang sollen in dem Hilfeplan festgehalten werden, der die Beendigung der Hilfe nach § 41 SGB VIII dokumentiert. Ist die Hilfe bereits beendet, können Sie sich weiterhin an das zuständige Jugendamt wenden.
Ist die Nachbetreuung für junge Volljährige kostenpflichtig?
Für die Nachbetreuung nach § 41a SGB VIII ist kein Kostenbeitrag vorgesehen. Wird Miro Sozialdienste mit der Begleitung beauftragt, werden der erforderliche Umfang und die Finanzierung mit dem zuständigen Jugendamt vereinbart. Daraus entsteht keine pauschale Zusage zur Übernahme anderer Ausgaben, etwa Miete oder Lebensunterhalt.
Wobei hilft die Nachbetreuung nach dem Ende der Jugendhilfe?
Miro Sozialdienste begleitet bei Fragen zu Wohnen, Ausbildung, Arbeit und Behördenkontakten. Auch das Ordnen anstehender Aufgaben oder die Vermittlung an weitere passende Angebote kann dazugehören. Die Unterstützung konzentriert sich auf die vereinbarten Themen und findet im Rahmen der abgestimmten Betreuungszeiten statt.
Wie lange kann ich Nachbetreuung bekommen?
Das Gesetz nennt einen angemessenen Zeitraum und den notwendigen Umfang, aber keine einheitliche Zahl von Monaten. Beides richtet sich nach Ihrer Situation und wird mit dem Jugendamt vereinbart und regelmäßig überprüft. Das Jugendamt soll dazu auch von sich aus in regelmäßigen Abständen Kontakt aufnehmen.
Was passiert, wenn die Nachbetreuung nicht mehr ausreicht?
Melden Sie einen gestiegenen Unterstützungsbedarf frühzeitig beim Jugendamt. Gemeinsam wird geprüft, welche Hilfe jetzt geeignet ist. Unter den Voraussetzungen des § 41 SGB VIII kann auch erneut Hilfe für junge Volljährige gewährt werden; ein früheres Hilfeende schließt eine erneute Hilfe nicht grundsätzlich aus.
Eine Hilfe läuft aus und die Stabilisierung soll gesichert werden? Sprechen Sie uns frühzeitig an, damit der Übergang ohne Lücke gestaltet werden kann.
Kontakt aufnehmen