Schulbegleitung in Düsseldorf

Miro Sozialdienste begleitet Kinder und Jugendliche im Schulalltag in Düsseldorf, insbesondere in den Stadtbezirken 9 und 10. Der Einsatz richtet sich nach dem individuellen Bedarf und wird mit Familie, Schule und dem zuständigen Jugendamt abgestimmt.

Einsatzgebiet in Düsseldorf

Unser Schwerpunkt in Düsseldorf liegt auf den Stadtbezirken 9 und 10. Darüber hinaus prüfen wir Anfragen je nach Entfernung und personellen Kapazitäten.

  • Stadtbezirk 9
  • Stadtbezirk 10

Innerhalb der betreuten Gebiete bestehen keine festgelegten Ausschlussgebiete. Jede Anfrage prüfen wir individuell.

Zuständiges Jugendamt

Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des Kindes. In Düsseldorf ist das das Jugendamt der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Das Jugendamt prüft den individuellen Unterstützungsbedarf und entscheidet über Bewilligung und Umfang der Hilfe. Wir stimmen die Begleitung mit der zuständigen Stelle ab und berücksichtigen die örtlichen Abläufe und Ansprechpartner.

Schulen in Düsseldorf

Unsere Schulbegleitung richtet sich an Kinder und Jugendliche unabhängig von der Schulform.

  • Grundschulen
  • Gesamtschulen und Sekundarschulen
  • Haupt- und Realschulen
  • Gymnasien
  • Förderschulen
  • weitere geeignete schulische Einrichtungen

Wir begleiten an Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderschulen. Entscheidend ist der individuelle Unterstützungsbedarf des Kindes oder Jugendlichen, nicht die Schulform.

Erfahrung und Zusammenarbeit vor Ort

Miro Sozialdienste ist seit 2024 als Träger der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe tätig und baut seine Einsätze in Düsseldorf kontinuierlich aus.

Für Düsseldorf konnten wir bereits Erfahrungen in der Begleitung und Zusammenarbeit mit Schulen sammeln. Schulbegleitung verstehen wir als gemeinsamen Unterstützungsprozess zwischen Familie, Schule, Jugendamt und Fachkraft. Unsere Koordination begleitet den Einsatz fachlich und organisatorisch.

Ablauf der Schulbegleitung

Die Schulbegleitung wird über das zuständige Jugendamt beantragt. Fallanfragen erreichen uns auch direkt vom Jugendamt, von Eltern oder von Schulen.

Nach der Bewilligung wählen wir eine geeignete Fachkraft aus und stimmen den Start mit Familie, Schule und Jugendamt ab. Im ersten Hilfeplan- bzw. Startgespräch werden Auftrag, Ziele und Zusammenarbeit festgehalten. Die allgemeinen Abläufe beschreibt die Seite zur Schulbegleitung.

Häufige Fragen

In welchen Teilen Düsseldorfs ist Schulbegleitung möglich?

Unser Schwerpunkt in Düsseldorf liegt auf den Stadtbezirken 9 und 10. Innerhalb dieser Gebiete bestehen keine festgelegten Ausschlussgebiete. Weitere Anfragen prüfen wir je nach Entfernung und personellen Kapazitäten.

Wo beantrage ich Schulbegleitung in Düsseldorf?

Sorgeberechtigte wenden sich an das Jugendamt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Über Bewilligung und Umfang entscheidet das Jugendamt; wir stimmen die Begleitung mit der zuständigen Stelle ab.

Welche Schulen in Düsseldorf werden begleitet?

Wir begleiten an Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderschulen. Entscheidend ist der individuelle Unterstützungsbedarf des Kindes oder Jugendlichen, nicht die Schulform.

Wer bezahlt die Schulbegleitung in Düsseldorf?

Eine vom Jugendamt bewilligte Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII wird vom Jugendamt finanziert. Umfang und Übernahme werden vor Beginn mit dem Jugendamt geklärt. Eine Kontaktaufnahme allein ist noch keine Kostenübernahme.

Sie suchen Schulbegleitung in Düsseldorf? Sprechen Sie uns an – wir prüfen den Bedarf und stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab.

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