Schulbegleitung in Leverkusen
Miro Sozialdienste begleitet Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf im Schulalltag in Leverkusen. Der Einsatz richtet sich nach dem individuellen Bedarf und wird mit Familie, Schule und dem zuständigen Jugendamt abgestimmt.
Einsatzgebiet in Leverkusen
Wir sind im gesamten Stadtgebiet Leverkusen tätig – ohne festgelegte Ausschlussgebiete. Jede Anfrage prüfen wir individuell.
- Wiesdorf
- Opladen
- Küppersteg
- Bürrig
- Rheindorf
- Hitdorf
- Schlebusch
- Steinbüchel
- Lützenkirchen
- Quettingen
- Alkenrath
- Manfort
- Bergisch Neukirchen
Neben den genannten Stadtteilen begleiten wir Kinder und Jugendliche in weiteren Teilen Leverkusens. Anfragen außerhalb der Stadt prüfen wir je nach Entfernung, personellen Kapazitäten und Rahmenbedingungen.
Zuständiges Jugendamt
Für Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII ist das Jugendamt am Wohnort des Kindes zuständig. In Leverkusen ist das das Jugendamt der Stadt Leverkusen.
Das Jugendamt prüft den individuellen Unterstützungsbedarf und entscheidet über Bewilligung und Umfang der Hilfe. Eltern können sich bereits vor einer Bewilligung an uns wenden; wir informieren über unsere Möglichkeiten und unterstützen bei den nächsten Schritten.
Weil jede Kommune eigene Abläufe und Ansprechpartner hat, stimmen wir die Begleitung jeweils mit dem zuständigen Jugendamt ab.
Schulen in Leverkusen
Unsere Schulbegleitung richtet sich an Kinder und Jugendliche unabhängig von der Schulform.
- Grundschulen
- Gesamtschulen und Sekundarschulen
- Haupt- und Realschulen
- Gymnasien
- Förderschulen
- weitere geeignete schulische Einrichtungen
Wir begleiten an Schulen in unterschiedlichen Leverkusener Stadtteilen, unter anderem in Lützenkirchen, Steinbüchel und Küppersteg. Entscheidend ist für uns nicht die Schulform oder der Stadtteil, sondern der individuelle Unterstützungsbedarf des Kindes oder Jugendlichen.
Erfahrung vor Ort
Miro Sozialdienste ist seit 2024 als Träger der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe in Leverkusen aktiv.
Unser Team verfügt über Erfahrungen in der Begleitung und Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Schulen und Schulformen in Leverkusen. Die Leitung und die Fachkräfte bringen langjährige berufliche Erfahrung aus der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit. So verbinden wir die Strukturen eines jungen, flexiblen Trägers mit der Berufserfahrung qualifizierter Fachkräfte.
Zusammenarbeit vor Ort
Schulbegleitung verstehen wir als Teil eines gemeinsamen Unterstützungsprozesses.
- Jugendamt der Stadt Leverkusen
- Lehrkräfte und Schulsozialarbeit
- Eltern und Sorgeberechtigte
- therapeutische und medizinische Fachstellen
- weitere beteiligte Fachkräfte
Im Rahmen des vereinbarten Auftrags steht unsere Fachkraft im regelmäßigen Austausch mit den Beteiligten. Unsere Koordination begleitet den Einsatz fachlich und organisatorisch und nimmt bei Bedarf an Hilfeplangesprächen und Fallbesprechungen teil.
Ablauf der Schulbegleitung
Die Schulbegleitung wird über das zuständige Jugendamt beantragt. Fallanfragen erreichen uns auch direkt vom Jugendamt, von Eltern oder von Schulen.
Nach der Bewilligung wählen wir eine geeignete Fachkraft aus und stimmen den Start mit Familie, Schule und Jugendamt ab. Im ersten Hilfeplan- bzw. Startgespräch werden Auftrag, Ziele und Zusammenarbeit festgehalten. Die allgemeinen Abläufe beschreibt die Seite zur Schulbegleitung.
Häufige Fragen
In welchen Stadtteilen von Leverkusen ist Schulbegleitung möglich?
Wir sind im gesamten Stadtgebiet Leverkusen tätig, unter anderem in Wiesdorf, Opladen, Küppersteg, Bürrig, Rheindorf, Hitdorf, Schlebusch, Steinbüchel, Lützenkirchen, Quettingen, Alkenrath, Manfort und Bergisch Neukirchen. Innerhalb Leverkusens bestehen keine festgelegten Ausschlussgebiete.
Wo beantrage ich Schulbegleitung in Leverkusen?
Sorgeberechtigte wenden sich an das Jugendamt der Stadt Leverkusen. Wir unterstützen vor und nach einer Bewilligung bei der Orientierung. Über Bewilligung und Umfang entscheidet das Jugendamt.
Welche Schulen in Leverkusen werden begleitet?
Wir begleiten an Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderschulen in unterschiedlichen Stadtteilen. Entscheidend ist der individuelle Unterstützungsbedarf des Kindes oder Jugendlichen, nicht die Schulform.
Wer bezahlt die Schulbegleitung in Leverkusen?
Eine vom Jugendamt bewilligte Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII wird vom Jugendamt finanziert. Umfang und Übernahme werden vor Beginn mit dem Jugendamt geklärt. Eine Kontaktaufnahme allein ist noch keine Kostenübernahme.
Sie suchen Schulbegleitung in Leverkusen? Sprechen Sie uns an – wir prüfen den Bedarf und stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab.
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