Schulbegleitung

Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit fachlicher Kompetenz

Unsere Leistungen

Miro Sozialdienste GmbH bietet individuelle und bedarfsgerechte Hilfen für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Familien.

Unsere Arbeit orientiert sich an den individuellen Lebenssituationen, Ressourcen und Zielen der Menschen, die wir begleiten. Wir arbeiten eng mit Jugendämtern, Schulen, Familien und weiteren Kooperationspartnern zusammen.

Unser Leistungsangebot umfasst ambulante Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen sowie weitere individuelle Unterstützungsangebote im Rahmen des SGB VIII.

Schulbegleitung & Eingliederungshilfe

Individuelle Unterstützung für eine gleichberechtigte Teilhabe am Schulleben

Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung oder drohenden seelischen Behinderung, deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder bei denen eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Wir begleiten Schülerinnen und Schüler individuell im Schulalltag und unterstützen sie dabei, ihre schulischen und sozialen Möglichkeiten bestmöglich zu nutzen.

Unsere Ziele

  • Sicherung und Förderung der Teilhabe am Schulalltag
  • Unterstützung beim Aufbau von Selbstständigkeit und Eigenverantwortung
  • Förderung sozialer Kompetenzen
  • Unterstützung bei der Strukturierung des Schulalltags
  • Förderung der Kommunikation und sozialen Interaktion
  • Umgang mit herausfordernden Situationen
  • Unterstützung bei der emotionalen Stabilisierung
  • Förderung von Konzentration, Orientierung und Handlungsfähigkeit
  • Stärkung vorhandener Ressourcen und Fähigkeiten
  • Schrittweise Reduzierung der Unterstützung, wenn dies pädagogisch möglich ist

Die Schulbegleitung richtet sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf des Kindes oder Jugendlichen. Dabei verstehen wir die Begleitung nicht als dauerhafte Abhängigkeit, sondern als zielorientierte Unterstützung auf dem Weg zu größtmöglicher Selbstständigkeit.

Die Integrationsassistenz kann insbesondere dann eingesetzt werden, wenn die schulischen Möglichkeiten zur Deckung des individuellen Bedarfs nicht ausreichen und eine entsprechende Teilhabebeeinträchtigung vorliegt.

Unsere Zusammenarbeit

Eine wirksame Schulbegleitung entsteht durch Kooperation.

Deshalb arbeiten wir – unter Beachtung der datenschutzrechtlichen und pädagogischen Rahmenbedingungen – eng mit folgenden Beteiligten zusammen:

  • Schülerinnen und Schüler
  • Eltern und Sorgeberechtigte
  • Schulen
  • Lehrkräfte
  • Jugendämter
  • Therapeutische Fachstellen
  • Weitere beteiligte Fachkräfte

Unser Ziel ist eine verlässliche Unterstützung, die sich am Bedarf des jungen Menschen orientiert und seine Selbstständigkeit stärkt.

Einsatzgebiet unserer Schulbegleitung

Miro Sozialdienste bietet Schulbegleitung im gesamten Stadtgebiet Leverkusen an. Darüber hinaus begleiten wir Kinder und Jugendliche in Düsseldorf – insbesondere in den Stadtbezirken 9 und 10 – sowie in Solingen, Burscheid, Leichlingen, Wermelskirchen, Langenfeld, Hilden und Monheim am Rhein.

Innerhalb der genannten Gebiete bestehen grundsätzlich keine festgelegten Ausschlussgebiete. Jede Anfrage prüfen wir individuell. Auch Anfragen außerhalb dieser Gebiete können je nach Entfernung, personellen Kapazitäten und Rahmenbedingungen geprüft werden.

Für unsere Mitarbeitenden gibt es keine pauschal festgelegte maximale Entfernung. Bei der Zuordnung achten wir darauf, dass der Einsatz fachlich und organisatorisch sinnvoll und langfristig verlässlich gestaltet werden kann. Schon bei der Auswahl berücksichtigen wir Wohnort, Mobilität und Entfernung zum möglichen Einsatzort.

Wie läuft eine Schulbegleitung ab?

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes oder Jugendlichen. Für Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII wenden sich Sorgeberechtigte an das zuständige Jugendamt.

Fallanfragen erreichen uns häufig direkt über das zuständige Jugendamt. Auch Eltern, Schulen oder andere beteiligte Fachstellen können Kontakt mit uns aufnehmen. Jede neue Anfrage wird zunächst von der Leitung geprüft; dabei betrachten wir den individuellen Unterstützungsbedarf, die Schule, den vorgesehenen Stundenumfang, die erforderliche Qualifikation sowie unsere personellen Kapazitäten.

Nach einer Bewilligung durch die zuständige Stelle wählen wir eine geeignete Fachkraft aus und stimmen die weiteren Schritte mit Familie, Schule und Jugendamt ab. Im ersten Hilfeplan- bzw. Startgespräch werden Auftrag, Ziele, individueller Unterstützungsbedarf und die Zusammenarbeit festgehalten. Anschließend beginnt der Einsatz.

Die grundlegenden Abläufe sind vergleichbar; die konkreten Verfahren, Ansprechpartner und Anforderungen können sich je nach zuständigem Jugendamt unterscheiden. Eltern können sich jederzeit an uns wenden – wir informieren über unsere Möglichkeiten und unterstützen bei der Abstimmung mit Schule und Jugendamt.

Unsere Erfahrung in der Schulbegleitung

Miro Sozialdienste ist seit 2024 als Träger der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe tätig. Unser Schwerpunkt liegt in Leverkusen und der angrenzenden Region.

Unser Team verfügt über praktische Erfahrungen in der Begleitung von Kindern und Jugendlichen im schulischen Kontext, insbesondere an Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderschulen. Die Leitung und die Fachkräfte bringen langjährige berufliche Erfahrung aus der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie aus unterschiedlichen pädagogischen Arbeitsfeldern mit.

Unsere Mitarbeitenden kommen unter anderem aus den Bereichen Soziale Arbeit und Sozialpädagogik, Pädagogik und Erziehungswissenschaften sowie Psychologie. Ein Teil verfügt über Erfahrung in der Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS, ADS und weiteren Unterstützungsbedarfen. Entscheidend ist für uns eine passgenaue Zuordnung: Wir prüfen bei jeder Anfrage, welche fachlichen und persönlichen Kompetenzen für den konkreten Bedarf erforderlich sind.

Praxisbeispiele aus unserem Alltag

Um die Privatsphäre der begleiteten Kinder und Familien zu schützen, veröffentlichen wir keine personenbezogenen Fallinformationen. Typische Einsatzsituationen können wir anonymisiert beschreiben.

Grundschule: Ein Kind benötigt aufgrund seines besonderen Unterstützungsbedarfs verlässliche Begleitung im Schulalltag. Die Schulbegleitung unterstützt bei Orientierung und Strukturierung, bei Übergängen zwischen Unterrichtssituationen, bei der sozialen Interaktion und beim schrittweisen Aufbau von Selbstständigkeit.

Förderschule: Bei einem Kind mit erhöhtem Unterstützungsbedarf stehen individuelle Stabilisierung und Begleitung im Schulalltag im Vordergrund. Die Fachkraft arbeitet auf Grundlage der vereinbarten Ziele und stimmt sich regelmäßig mit Schule, Eltern und beteiligten Fachstellen ab.

Weiterführende Schule: Eine Jugendliche oder ein Jugendlicher benötigt Unterstützung bei der Strukturierung des Schulalltags, der sozialen Orientierung und der zunehmend selbstständigen Bewältigung schulischer Anforderungen. Ziel ist es, vorhandene Ressourcen zu stärken und größtmögliche Selbstständigkeit und Teilhabe zu fördern.

Zusammenarbeit vor Ort und unser Anspruch

Die Zusammenarbeit mit den am Hilfeprozess beteiligten Stellen ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit. Je nach Einzelfall arbeiten wir insbesondere mit Jugendämtern und zuständigen Leistungsträgern, Grund-, Förder- und weiterführenden Schulen, Schulsozialarbeit, Beratungs- und Fachdiensten, therapeutischen und medizinischen Stellen sowie anderen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zusammen.

Schulen, Träger und andere Kooperationspartner nennen wir auf unserer Website nur, wenn eine entsprechende Zustimmung vorliegt oder die Zusammenarbeit bereits öffentlich dokumentiert ist. Eine fallbezogene Zusammenarbeit bedeutet nicht automatisch, dass eine Einrichtung als offizieller Kooperations- oder Referenzpartner dargestellt werden darf.

Schulbegleitung bedeutet für uns mehr als die reine Anwesenheit einer Begleitperson im Unterricht. Unser Ziel ist eine fachlich fundierte, verlässliche und am individuellen Bedarf orientierte Begleitung, die Teilhabe ermöglicht, Ressourcen stärkt und die Selbstständigkeit schrittweise fördert.

Häufige Fragen

Wann kommt Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII infrage?

Schulbegleitung kann infrage kommen, wenn ein Kind oder Jugendlicher eine seelische Behinderung hat oder davon bedroht ist und deshalb seine Teilhabe beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Entscheidend ist der individuelle Unterstützungsbedarf im Schulalltag. Eine Diagnose allein begründet noch keinen Anspruch auf Schulbegleitung; das Jugendamt prüft die Voraussetzungen.

Wo beantrage ich Schulbegleitung und welche Unterlagen brauche ich?

Für Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII wenden sich Sorgeberechtigte an das zuständige Jugendamt. Sinnvoll sind ein frühzeitiges Gespräch mit der Schule sowie vorhandene fachärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahmen und schulische Berichte. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, klärt das Jugendamt. Bei körperlicher oder geistiger Behinderung kann ein anderer Träger der Eingliederungshilfe zuständig sein.

Müssen Eltern für eine Schulbegleitung bezahlen?

Eine vom Jugendamt bewilligte ambulante Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII wird vom Jugendamt finanziert. Für diese Hilfe ist kein einkommensabhängiger Elternbeitrag vorgesehen. Die Bewilligung legt fest, welche Unterstützung übernommen wird. Klären Sie deshalb die Kostenübernahme, bevor Sie eine Begleitung verbindlich beauftragen.

Was macht eine Schulbegleitung im Unterricht und in den Pausen?

Sie unterstützt das Kind dabei, sich im Schulalltag zu orientieren, Abläufe zu strukturieren, mit anderen zu kommunizieren und herausfordernde Situationen zu bewältigen. Die Aufgaben richten sich nach dem vereinbarten Bedarf und werden mit der Schule abgestimmt. Ziel ist mehr selbstständige Teilhabe; die Verantwortung für Unterricht und Lerninhalte bleibt bei der Schule.

Wie viele Stunden Schulbegleitung erhält mein Kind?

Es gibt keine für alle Kinder gleiche Stundenzahl. Das Jugendamt legt den Umfang anhand des individuellen Bedarfs fest und überprüft ihn im Hilfeverlauf. Ob auch Ganztag, Ausflüge oder Klassenfahrten einbezogen werden, muss ausdrücklich geklärt werden. Änderungen sollten Eltern frühzeitig mit Schule, Träger und Jugendamt besprechen.

Bekommt mein Kind bei ADHS oder Autismus automatisch eine Schulbegleitung?

Nein. Bei ADHS oder Autismus kommt es darauf an, wie sich die Schwierigkeiten auf die Teilhabe des Kindes auswirken und welche Unterstützung bereits durch die Schule möglich ist. Die zuständige Stelle bewertet den Einzelfall anhand fachlicher Stellungnahmen und der schulischen Situation. Auch die passende Rechtsgrundlage und Zuständigkeit werden individuell geklärt.

Gemeinsam schaffen wir verlässliche Teilhabe am Schulleben.

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