Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 31 SGB VIII
Die sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII unterstützt Familien in belastenden Lebenssituationen bei Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Die Begleitung findet im Alltag der Familie statt. Die Miro Sozialdienste GmbH erbringt diese Hilfe ambulant in Leverkusen, Köln und im Rheinisch-Bergischen Kreis.
Inhalte der Familienhilfe
- Familienberatung zu Erziehungsfragen und zum Umgang mit Konflikten
- Alltagsstrukturierung: Tagesabläufe, Aufgabenverteilung, Termine
- Unterstützung bei Schul- und Behördenangelegenheiten
- Begleitung bei Gesprächen, etwa mit Schule, Kita oder Jugendamt
Wir arbeiten mit den Ressourcen der Familie und beteiligen alle Familienmitglieder nach Bedarf.
Für welche Familien die Hilfe gedacht ist
Die Familienhilfe richtet sich an Familien, in denen mehrere Belastungen zusammentreffen und die Erziehung sowie die Organisation des Alltags Unterstützung brauchen. Sie ist auf Selbsthilfe ausgelegt: Wir erarbeiten Lösungen gemeinsam mit der Familie, damit diese sie später eigenständig weiterführen kann.
Ablauf und Zusammenarbeit
Die Hilfe wird über das zuständige Jugendamt eingeleitet. Ziele, Umfang und Überprüfung werden im Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII vereinbart. Wir dokumentieren den Verlauf, nehmen an Hilfeplangesprächen teil und stimmen uns mit Schule, Kita und weiteren Beteiligten ab.
Häufige Fragen
Wann kann sozialpädagogische Familienhilfe sinnvoll sein?
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach § 31 SGB VIII unterstützt Familien, wenn Erziehung, Konflikte oder alltägliche Aufgaben dauerhaft überfordern. Sie kann helfen, wenn mehrere Belastungen zusammenkommen und Gespräche allein nicht ausreichen. Gemeinsam werden praktische Lösungen entwickelt, mit denen die Familie ihren Alltag wieder eigenständiger bewältigen kann.
Wie bekomme ich sozialpädagogische Familienhilfe?
Wenden Sie sich als sorgeberechtigter Elternteil an das Jugendamt oder den Allgemeinen Sozialen Dienst Ihres Wohnortes. Dort schildern Sie Ihre Situation und besprechen, welche Unterstützung gebraucht wird. Wenn Familienhilfe passend ist, werden Ziele und Umfang mit Ihnen im Hilfeplan vereinbart und die Beauftragung eines geeigneten Trägers geklärt.
Was kostet die sozialpädagogische Familienhilfe für Eltern?
Eine vom Jugendamt bewilligte sozialpädagogische Familienhilfe wird vom Jugendamt bezahlt. Für diese ambulante Hilfe müssen Eltern keinen Kostenbeitrag leisten, auch nicht abhängig vom Einkommen. Welche Unterstützung übernommen wird, ergibt sich aus der Vereinbarung mit dem Jugendamt.
Kommt die Familienhilfe zu uns nach Hause und was macht sie dort?
Die Begleitung findet im Alltag der Familie statt, häufig auch zu Hause. Miro Sozialdienste unterstützt zum Beispiel beim Entwickeln verlässlicher Tagesabläufe, beim Umgang mit Erziehungskonflikten und bei Gesprächen mit Schule, Kita oder Behörden. Die Fachkraft erarbeitet Lösungen gemeinsam mit der Familie und stärkt ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten.
Ist Familienhilfe eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung?
Familienhilfe ist eine sozialpädagogische Unterstützung. Sie hilft Eltern und Kindern, Aufgaben zu ordnen, Konflikte zu lösen und den Alltag besser zu gestalten. Sie ersetzt keine regelmäßige Reinigung, Betreuung der Kinder oder Versorgung des Haushalts. Ziel ist, dass die Familie die erarbeiteten Schritte zunehmend selbst umsetzen kann.
Wie oft kommt die Familienhilfe und wie lange bleibt sie?
SPFH ist in der Regel auf eine längere Begleitung angelegt. Die Zahl der Termine und die Dauer werden nach dem Bedarf Ihrer Familie vereinbart. Im Hilfeplangespräch wird regelmäßig geprüft, ob die Ziele noch passen und die Unterstützung ausreicht. Eine gute Zusammenarbeit und die Beteiligung der Familie sind dabei wesentlich.
Sie möchten klären, ob die sozialpädagogische Familienhilfe für Ihre Familie oder für einen Ihrer Fälle geeignet ist? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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