Erziehungsbeistand
§ 30 SGB VIII
Der Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII begleitet Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und fördert ihre Verselbstständigung unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie. Die Miro Sozialdienste GmbH erbringt diese Hilfe ambulant in Leverkusen, Köln und im Rheinisch-Bergischen Kreis. Das familiäre Umfeld wird einbezogen, im Mittelpunkt steht der junge Mensch selbst.
Inhalte der Begleitung
- Regelmäßige Einzelgespräche mit dem Kind oder dem Jugendlichen
- Begleitung in Alltagsfragen: Tagesstruktur, Aufgaben im Haushalt, Freizeitgestaltung
- Unterstützung in Schulfragen: Lernorganisation, Kontakt zur Schule
- Einbezug der Eltern und, wo sinnvoll, weiterer Bezugspersonen
Die Frequenz der Termine richtet sich nach dem vereinbarten Hilfeumfang.
Für wen der Erziehungsbeistand gedacht ist
Die Hilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche, die in ihrer Entwicklung Unterstützung benötigen und weiterhin in der Familie leben. Sie ist geeignet, wenn eine verlässliche Bezugsperson außerhalb des Familiensystems Orientierung geben kann.
Ablauf und Zusammenarbeit
Die Hilfe wird über das zuständige Jugendamt eingeleitet. Ziele und Umfang werden im Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII festgelegt und regelmäßig überprüft. Wir dokumentieren den Verlauf, nehmen an Hilfeplangesprächen teil und stimmen uns bei Bedarf mit Schule und weiteren Beteiligten ab.
Häufige Fragen
Für wen ist ein Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII geeignet?
Ein Erziehungsbeistand unterstützt Kinder und Jugendliche, die bei ihrer Entwicklung zusätzliche Begleitung brauchen, etwa bei Konflikten in der Familie, Schwierigkeiten in der Schule oder der Alltagsgestaltung. Im Mittelpunkt steht der junge Mensch mit seinen eigenen Anliegen. Die Beziehung zur Familie und das soziale Umfeld werden in die Hilfe einbezogen.
Was ist der Unterschied zwischen Erziehungsbeistand und Familienhilfe?
Der Erziehungsbeistand richtet seine Arbeit vor allem auf das einzelne Kind oder den Jugendlichen aus. Die sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII unterstützt stärker die gesamte Familie bei Erziehung, Zusammenleben und Alltagsorganisation. Welche Hilfe besser passt, klären Familie und Jugendamt gemeinsam.
Wie beantragen Eltern einen Erziehungsbeistand?
Sorgeberechtigte wenden sich an das zuständige Jugendamt und schildern den Unterstützungsbedarf. Gemeinsam mit dem Kind oder Jugendlichen wird geprüft, ob ein Erziehungsbeistand geeignet ist. Ziele, Aufgaben und Betreuungsumfang werden im Hilfeplan festgehalten. Jugendliche können sich auch selbst an das Jugendamt wenden, wenn sie Beratung oder Hilfe suchen.
Wer übernimmt die Kosten für einen Erziehungsbeistand?
Bewilligt das Jugendamt einen Erziehungsbeistand als ambulante Hilfe zur Erziehung, übernimmt es die Kosten der vereinbarten Begleitung. Eltern müssen hierfür keinen einkommensabhängigen Kostenbeitrag zahlen. Voraussetzung ist, dass die Hilfe mit dem Jugendamt abgestimmt und von ihm gewährt wird.
Was passiert bei den Treffen mit dem Erziehungsbeistand?
Die Treffen können Gespräche, Unterstützung bei der Tagesplanung, die Vorbereitung schulischer Aufgaben oder gemeinsame Schritte zur Lösung von Konflikten umfassen. Bei Miro Sozialdienste richten sich die Inhalte nach den vereinbarten Zielen und der Lebenssituation des jungen Menschen. Eltern und weitere Bezugspersonen werden dort einbezogen, wo es für die Hilfe sinnvoll ist.
Wie lange dauert die Begleitung durch einen Erziehungsbeistand?
Dauer und Häufigkeit der Termine richten sich nach dem Hilfebedarf. Eine feste Laufzeit gilt nicht für alle Fälle. In regelmäßigen Hilfeplangesprächen wird gemeinsam geprüft, was sich verbessert hat, welche Unterstützung noch gebraucht wird und wann die Begleitung angepasst oder beendet werden kann.
Sie möchten prüfen, ob ein Erziehungsbeistand in Ihrem Fall passt? Sprechen Sie uns an – auch als Jugendamt zur Fallanfrage.
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