UMA – Unbegleitete minderjährige Ausländer

Schutz. Orientierung. Perspektive.

Besonders schutzbedürftige Zielgruppe

Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) gehören zu einer besonders schutzbedürftigen Zielgruppe der Kinder- und Jugendhilfe.

Bei unbegleiteter Einreise greifen besondere Schutz- und Verfahrensregelungen des SGB VIII. Dazu gehören insbesondere die vorläufige Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII sowie die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII.

UMA ist dabei keine eigenständige Hilfeart, sondern bezeichnet eine besondere Zielgruppe. Die anschließende konkrete Jugendhilfe richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf und der jeweiligen Hilfeplanung.

Unser pädagogischer Schwerpunkt

Miro Sozialdienste unterstützt unbegleitete minderjährige Ausländer insbesondere bei:

  • Orientierung im neuen Lebensumfeld
  • Entwicklung einer stabilen Tagesstruktur
  • Schulischer Integration und Bildungsplanung
  • Entwicklung von Sprachkompetenzen
  • Förderung sozialer und kultureller Integration
  • Umgang mit persönlichen und sozialen Belastungen
  • Entwicklung von Selbstständigkeit
  • Vorbereitung auf ein eigenverantwortliches Leben
  • Behörden- und Alltagsorientierung
  • Aufbau tragfähiger sozialer Beziehungen
  • Entwicklung einer realistischen Zukunftsperspektive

Interkulturelle und mehrsprachige Unterstützung

Unsere interkulturelle Ausrichtung ermöglicht einen niedrigschwelligen Zugang zu jungen Menschen mit unterschiedlichen kulturellen und sprachlichen Hintergründen.

Je nach Bedarf und Verfügbarkeit können wir auf mehrsprachige Fachkräfte beziehungsweise unser fachliches Netzwerk zurückgreifen.

Häufige Fragen

Was bedeutet UMA und welche Hilfe bekommen unbegleitete Minderjährige?

UMA steht für unbegleitete minderjährige Ausländer, häufig auch als unbegleitete minderjährige Geflüchtete bezeichnet. Gemeint sind junge Menschen unter 18 Jahren, die ohne personensorge- oder erziehungsberechtigte Begleitung nach Deutschland kommen. UMA ist eine Zielgruppe und keine eigene Hilfeart. Das Jugendamt klärt Schutz, Versorgung und die individuell passende Jugendhilfe.

Wer organisiert die Betreuung und wie kommt der Kontakt zu Miro zustande?

Bei unbegleiteter Einreise ist zunächst das Jugendamt für die vorläufige Inobhutnahme und die weiteren Schutzschritte zuständig. Die anschließende Hilfe wird mit dem jungen Menschen und seiner gesetzlichen Vertretung geplant. Jugendämter können Miro Sozialdienste für eine passende pädagogische Begleitung anfragen. Über Hilfeart und Beauftragung entscheidet das zuständige Jugendamt.

Wer übernimmt die Kosten der ambulanten UMA-Betreuung?

Wird für einen unbegleiteten Minderjährigen eine ambulante Jugendhilfe bewilligt, finanziert das zuständige Jugendamt die vereinbarte pädagogische Unterstützung. Die Bezeichnung UMA allein legt weder Hilfeart noch Leistungsumfang fest. Fragen zu Unterbringung, Lebensunterhalt und weiteren Leistungen werden im jeweiligen Hilfeverfahren gesondert geklärt.

Wobei unterstützt Miro unbegleitete minderjährige Geflüchtete konkret?

Unsere pädagogische Arbeit unterstützt beim Ankommen, bei einer verlässlichen Tagesstruktur, schulischer Integration und der Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben. Dazu gehören auch Sprachförderung im Alltag, soziale Kontakte sowie Orientierung bei Behördenangelegenheiten. Ziele und Umfang richten sich nach dem individuellen Bedarf und der vereinbarten Hilfeplanung.

Ist die Begleitung auch ohne gute Deutschkenntnisse möglich?

Sprachliche Verständigung wird bei der Planung der Hilfe berücksichtigt. Miro Sozialdienste arbeitet interkulturell und kann je nach Bedarf und Verfügbarkeit mehrsprachige Fachkräfte oder sein fachliches Netzwerk einbeziehen. Ob eine Begleitung in einer bestimmten Sprache möglich ist, klären wir im Einzelfall.

Endet die Jugendhilfe für UMA automatisch mit dem 18. Geburtstag?

Mit dem 18. Geburtstag endet die Minderjährigkeit, ein weiterer Hilfebedarf kann jedoch bestehen. Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII ist möglich, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind. Der junge Mensch stellt den Antrag selbst. Deshalb sollten der Übergang, die weitere Begleitung und die Zuständigkeit rechtzeitig vor der Volljährigkeit besprochen werden.

Unser Ansatz verbindet pädagogische Fachlichkeit, interkulturelle Kompetenz, Verlässlichkeit und klare Orientierung.

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